SLP oder RLM: Was die Messart für deinen Stromeinkauf bedeutet

    Standardlastprofil bis 100.000 kWh, registrierende Leistungsmessung darüber: Wie die Messart zustande kommt und warum sie bestimmt, wie Strom beschafft und abgerechnet wird.

    Aktualisiert am 07. September 2026 5 Min. LesezeitVon Denis Chrzanowski, Tarifzy

    Ob ein Zähler nach Standardlastprofil oder registrierend gemessen wird, ist keine Frage des Tarifs, sondern der Verbrauchsmenge. Die Messart entscheidet darüber, welche Angebote überhaupt in Frage kommen.

    Standardlastprofil (SLP)

    Bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh wird der Verbrauch nicht viertelstündlich gemessen, sondern über ein Standardlastprofil abgebildet (§ 12 StromNZV). Der Netzbetreiber ordnet der Abnahmestelle ein Profil zu, etwa H0 für Haushalte oder G0 bis G6 für Gewerbe, und verteilt den Jahresverbrauch rechnerisch über das Jahr.

    Für SLP-Kunden gibt es Standardtarife mit festem Arbeits- und Grundpreis. Der Lieferant trägt das Prognoserisiko. Das ist der Bereich, in dem Vergleichsportale und Vermittler wie Tarifzy arbeiten.

    Registrierende Leistungsmessung (RLM)

    Ab 100.000 kWh Jahresverbrauch wird der Verbrauch in Viertelstundenwerten gemessen. Neben dem Arbeitspreis wird ein Leistungspreis für die höchste bezogene Leistung abgerechnet. Angebote werden individuell kalkuliert, häufig als Festpreis, Tranchenmodell oder mit Börsenpreisbindung. Hier lohnt sich eine strukturierte Beschaffung durch spezialisierte Berater.

    Was das für ein Portfolio bedeutet

    • Allgemeinstrom, Aufzüge, Beleuchtung und die meisten Heizungsanlagen in Wohnanlagen sind SLP-Zähler. Sie lassen sich standardisiert vergleichen und wechseln.
    • Einzelne große Abnahmestellen, etwa eine Wärmepumpenzentrale oder eine Produktionshalle, können RLM sein. Diese Zähler brauchen eine eigene Beschaffung.
    • Die Messart steht auf der Netznutzungsabrechnung und auf der Stromrechnung, oft als „Profil“ oder „Messung“.

    Häufige Fragen

    Kann ich einen RLM-Zähler auf SLP umstellen lassen?
    Nur wenn der Verbrauch dauerhaft unter 100.000 kWh liegt. Die Umstellung beantragt der Anschlussnutzer beim Netzbetreiber, der über die Zuordnung entscheidet.

    Quellen

    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 07. September 2026.

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