Woraus sich der Strompreis zusammensetzt: Beschaffung, Netzentgelte, Umlagen, Steuern
Nur ein Teil des Strompreises ist verhandelbar. Welche Bestandteile der Lieferant beeinflusst, welche der Netzbetreiber und der Staat festlegen, und warum Netzentgelte regional so stark schwanken.
Wer zwei Angebote vergleicht, vergleicht eigentlich nur einen Teil des Preises. Netzentgelte, Umlagen und Steuern sind für alle Lieferanten an derselben Abnahmestelle gleich. Der Wettbewerb findet im Rest statt.
Die Bestandteile
- Beschaffung und Vertrieb: Einkauf der Energie am Großhandelsmarkt, Marge und Kosten des Lieferanten. Der einzige Teil, den der Lieferant selbst bestimmt.
- Netzentgelte: Entgelt für Transport und Verteilung, festgelegt vom jeweiligen Netzbetreiber, reguliert durch die Bundesnetzagentur. Sie unterscheiden sich je nach Netzgebiet erheblich, weil Ausbau- und Betriebskosten regional verschieden sind.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege, gestaffelt nach Gemeindegröße (Konzessionsabgabenverordnung).
- Umlagen: unter anderem KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und die Umlage nach § 19 StromNEV. Die EEG-Umlage wird seit Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben.
- Stromsteuer: gesetzlich festgelegt im Stromsteuergesetz, mit Ermäßigungen für bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
- Umsatzsteuer: auf die Summe aller Bestandteile.
Warum das für den Vergleich wichtig ist
Zwei Angebote mit gleichem Netzgebiet unterscheiden sich nur in Beschaffung, Vertrieb und Marge. Ein scheinbar kleiner Unterschied im Arbeitspreis ist deshalb relativ zum verhandelbaren Anteil groß. Umgekehrt erklärt das, warum derselbe Tarif in zwei Postleitzahlgebieten unterschiedlich viel kostet: Die Netzentgelte sind andere.
Für Mehrstandort-Betriebe folgt daraus: Standorte in verschiedenen Netzgebieten lassen sich nicht über einen Einheitspreis vergleichen. Maßgeblich ist der Jahrespreis je Zähler.
Wo die aktuellen Werte stehen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im jährlichen Monitoringbericht die durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte und Gewerbe. Die konkreten Netzentgelte deines Netzgebiets stehen im Preisblatt des Netzbetreibers, das dieser auf seiner Website veröffentlichen muss.
Quellen
- Bundesnetzagentur – Monitoringberichte
- Stromsteuergesetz (StromStG)
- Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 07. September 2026.