Grundversorgung oder Sondervertrag: Unterschied, Preise, Kündigung
Was die Grundversorgung nach § 36 EnWG ist, warum sie meist der teuerste Tarif ist, was Ersatzversorgung bedeutet und wie du in einen Sondervertrag wechselst.
Wer nie einen Stromvertrag abgeschlossen hat, wird trotzdem beliefert: vom Grundversorger. Das ist bequem, aber in der Regel der teuerste Weg, Strom oder Gas zu beziehen.
Grundversorgung: die gesetzliche Auffanglösung
Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Es wird alle drei Jahre neu bestimmt. Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden zu Allgemeinen Preisen beliefern. Die Bedingungen regelt die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) beziehungsweise die GasGVV.
Die Allgemeinen Preise müssen veröffentlicht werden und gelten für alle Kunden in der Grundversorgung gleichermaßen. Sie liegen erfahrungsgemäß über den Preisen von Sonderverträgen, weil der Grundversorger auch Kunden mit hohem Ausfallrisiko beliefern muss und kurzfristig beschafft.
Ersatzversorgung: höchstens drei Monate
Fällt ein Lieferant aus oder ist eine Entnahme keinem Vertrag zuzuordnen, greift die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG). Sie ist auf drei Monate begrenzt und darf teurer sein als die Grundversorgung. Danach geht der Kunde automatisch in die Grundversorgung über, wenn er keinen Sondervertrag abschließt.
Sondervertrag: frei verhandelt
Alles außerhalb der Grundversorgung ist ein Sondervertrag: feste Laufzeit, Preisgarantie, Boni, Ökostrom-Tarife, Gewerbetarife. Preise und Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, nicht aus der Verordnung. Der Wechsel aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag ist jederzeit mit zwei Wochen Frist möglich (§ 20 StromGVV).
Woran du erkennst, dass du in der Grundversorgung bist
- Auf der Rechnung steht „Grundversorgung“, „Allgemeiner Tarif“ oder „Allgemeine Preise“.
- Du hast nach einem Einzug oder Umzug nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen.
- Dein bisheriger Lieferant hat den Betrieb eingestellt und du hast nichts unternommen.
Häufige Fragen
- Ist die Grundversorgung immer teurer?
- Nicht zwingend, aber in den allermeisten Netzgebieten ja. In Phasen stark steigender Großhandelspreise war die Grundversorgung zeitweise günstiger als neue Sonderverträge. Ein Vergleich für die eigene Postleitzahl klärt das.
- Kann der Grundversorger mich ablehnen?
- Haushaltskunden grundsätzlich nicht (§ 36 Abs. 1 EnWG). Ausnahmen bestehen nur, wenn die Belieferung dem Versorger wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Quellen
- § 36 EnWG – Grundversorgungspflicht
- § 38 EnWG – Ersatzversorgung
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 07. September 2026.