Kündigungsfristen bei Strom- und Gasverträgen: Haushalt und Gewerbe im Vergleich
Welche Kündigungsfristen für Haushaltskunden gesetzlich gedeckelt sind, was bei Gewerbeverträgen üblich ist und wie du den letzten Kündigungstermin richtig berechnest.
Der Vertrag endet nicht am Vertragsende, sondern am letzten Tag, an dem die Kündigung noch rechtzeitig eingeht. Wer diesen Termin verpasst, verlängert automatisch. Die Regeln unterscheiden sich deutlich zwischen Haushalt und Gewerbe.
Haushaltskunden: gesetzliche Grenzen seit 1. März 2022
Für Verträge mit Verbrauchern gilt § 309 Nr. 9 BGB in der seit dem 1. März 2022 geltenden Fassung: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Nach Ablauf darf sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und die Kündigungsfrist darf dann höchstens einen Monat betragen.
Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr mit dreimonatiger Frist, wie sie früher üblich war, ist in Verbraucherverträgen seitdem unwirksam.
Grundversorgung: zwei Wochen
Wer in der Grundversorgung beliefert wird, kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 Abs. 1 StromGVV, gleichlautend GasGVV). Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Gewerbekunden: Vertragsfreiheit
Für Unternehmen gelten die Verbraucherschutzgrenzen nicht. Üblich sind Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende und eine stillschweigende Verlängerung um zwölf Monate. Maßgeblich ist allein der Vertragstext.
Den letzten Kündigungstermin berechnen
- Vertragsende aus dem Vertrag oder der letzten Rechnung ablesen.
- Kündigungsfrist abziehen: Bei drei Monaten Frist und Vertragsende 31. Dezember muss die Kündigung bis 30. September vorliegen.
- „Vorliegen“ heißt Zugang beim Versorger, nicht Absendung. Zwei bis drei Werktage Puffer einplanen und eine Bestätigung anfordern.
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Der Versorger muss die Erhöhung mindestens einen Monat vorher ankündigen, die Kündigung ist dann bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Häufige Fragen
- Gilt die Ein-Monats-Regel auch für meinen alten Vertrag von 2020?
- Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt die alte Rechtslage weiter, solange der Vertrag nicht geändert wird. Ein Blick in den Vertragstext klärt die Frist.
- Was passiert, wenn ich zu spät kündige?
- Der Vertrag verlängert sich nach den vereinbarten Regeln. Bei Verbraucherverträgen ab März 2022 heißt das: auf unbestimmte Zeit mit maximal einem Monat Frist, du kommst also schnell wieder heraus. Bei Gewerbeverträgen meist um zwölf Monate.
Quellen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 07. September 2026.