Preiserhöhung bekommen? Du darfst sofort wechseln.

    Sonderkündigungsrecht, auch mitten in der Laufzeit. Hier siehst du, was du sparst.

    Daraus schätzen wir deinen Jahresverbrauch.

    Keine E-Mail nötig·Sofort-Ergebnis

    Das gilt bei einer Preiserhöhung

    Kurz und vollständig. Die Paragrafen stehen dabei, damit du nachlesen kannst.

    Sonderkündigungsrecht

    Erhöht dein Anbieter den Preis einseitig, darfst du ohne Kündigungsfrist kündigen, und zwar zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Das gilt auch, wenn dein Vertrag eigentlich noch läuft.

    § 41 Abs. 5 EnWG

    Ankündigungsfrist

    Bei einem normalen Vertrag muss die Erhöhung mindestens einen Monat vorher bei dir sein, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher, per Brief und öffentlich.

    § 41 Abs. 5 EnWG, § 5 StromGVV

    Kein Stromausfall

    Beim Wechsel wird dein Strom nie abgestellt. Der neue Anbieter übernimmt nahtlos, im Zweifel springt für kurze Zeit der Grundversorger ein.

    § 38 EnWG

    Wer nichts tut, zahlt mehr

    Kündigst du nicht, gilt der neue Preis automatisch. Auch in der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist raus.

    § 20 StromGVV

    So gehst du vor

    1. 1

      Brief prüfen

      Wann wird die Erhöhung wirksam, und wie hoch sind neuer Arbeits- und Grundpreis? Das Datum ist deine Frist.

    2. 2

      Günstigsten Tarif sehen

      PLZ und Haushaltsgröße oben eingeben. Du siehst sofort, was der günstigste Tarif in deiner Region kostet.

    3. 3

      Wechsel übernehmen lassen

      Wir kündigen fristgerecht beim alten Anbieter und melden dich beim neuen an. Du unterschreibst einmal digital.

    Das steht in deinem Brief

    Prüf diese vier Angaben, dann weißt du, woran du bist.

    • Datum, ab dem der neue Preis gilt
    • Neuer Arbeitspreis in Cent pro kWh
    • Neuer Grundpreis pro Monat oder Jahr
    • Hinweis auf dein Kündigungsrecht

    Fehlt der Hinweis aufs Kündigungsrecht oder kam der Brief zu spät, kann die Erhöhung unwirksam sein. Das prüft im Zweifel die Verbraucherzentrale.

    Häufige Fragen zur Preiserhöhung

    Die Frist läuft ab dem Datum im Brief.

    Sieh jetzt, was du sparst. Kündigung und Anmeldung übernehmen wir, du unterschreibst einmal.

    Daraus schätzen wir deinen Jahresverbrauch.

    Keine E-Mail nötig·Sofort-Ergebnis

    Allgemeine Information zur Rechtslage, Stand November 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Tarifzy ist Vermittler und wird vom neuen Anbieter vergütet.