Preiserhöhung beim Strom
Sonderkündigungsrecht, auch mitten in der Laufzeit. Hier siehst du, was du sparst.
Kurz und vollständig. Die Paragrafen stehen dabei, damit du nachlesen kannst.
Erhöht dein Anbieter den Preis einseitig, darfst du ohne Kündigungsfrist kündigen, und zwar zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Das gilt auch, wenn dein Vertrag eigentlich noch läuft.
§ 41 Abs. 5 EnWG
Bei einem normalen Vertrag muss die Erhöhung mindestens einen Monat vorher bei dir sein, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher, per Brief und öffentlich.
§ 41 Abs. 5 EnWG, § 5 StromGVV
Beim Wechsel wird dein Strom nie abgestellt. Der neue Anbieter übernimmt nahtlos, im Zweifel springt für kurze Zeit der Grundversorger ein.
§ 38 EnWG
Kündigst du nicht, gilt der neue Preis automatisch. Auch in der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist raus.
§ 20 StromGVV
Wann wird die Erhöhung wirksam, und wie hoch sind neuer Arbeits- und Grundpreis? Das Datum ist deine Frist.
PLZ und Haushaltsgröße oben eingeben. Du siehst sofort, was der günstigste Tarif in deiner Region kostet.
Wir kündigen fristgerecht beim alten Anbieter und melden dich beim neuen an. Du unterschreibst einmal digital.
Prüf diese vier Angaben, dann weißt du, woran du bist.
Fehlt der Hinweis aufs Kündigungsrecht oder kam der Brief zu spät, kann die Erhöhung unwirksam sein. Das prüft im Zweifel die Verbraucherzentrale.
Sieh jetzt, was du sparst. Kündigung und Anmeldung übernehmen wir, du unterschreibst einmal.
Allgemeine Information zur Rechtslage, Stand November 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall. Tarifzy ist Vermittler und wird vom neuen Anbieter vergütet.